Harmonisierte Anforderungen an die Beschaffung: Status des CSA-GTP-Systems

Mittwoch, 4. Januar 2017

AIC, GMP+ International, OVOCOM und QS arbeiten derzeit an der Harmonisierung der Anforderungen an die Beschaffung. Im Rahmen dieses Projekts werden Unterschiede in gegenseitigen Anerkennungsverträgen mit oder die Zulassung von anderen Systemen auch verglichen, und zwar mit dem Zweck, möglichst viele Elemente zu harmonisieren, weil sich diese auf die erforderlichen Torwächteroptionen der Systeme auswirken.

Im Zusammenhang mit diesem Prozess werden derzeit Gespräche über die Zulassung des Standards ‘Charte Securite Alimentaire - Good Trading Practice’ (CSA-GTP) geführt, der vor allem zur Zertifizierung französischer Erfasser von Getreide verwendet wird.

Bisher ließen sowohl OVOCOM als GMP+ International nach CSA-GTP zertifizierte Lieferanten unilateral zu, die AIC-Systeme (UK) und das QS-System (Deutschland) haben CSA-GTP bisher jedoch weder zugelassen noch gegenseitig anerkannt.

OVOCOM hat eine detaillierte Benchmark mit dem CSA-GTP-Standard durchgeführt und in den vergangenen Jahren fanden diverse bilaterale Treffen mit CSA-GTP statt. Auf der Grundlage dieser Benchmark wurden Gespräche mit ACI, GMP+ OVOCOM und QS über einen möglichen gegenseitigen Anerkennungsvertrag mit CSA-GTP geführt. Es wurden verschiedene Verbesserungspunkte gefunden, wie etwa die Anwendung einer auf HACCP basierenden Produktüberwachung auf Erfassungsniveau. Alle diese Systeme haben ihre Absicht bekundet, unter der Bedingung, dass CSA-GTP Ende 2016 einen konkreten Maßnahmenkatalog vorlegt, der am 30.06.2017 umgesetzt zu sein, einen gegenseitigen Anerkennungsvertrag in Erwägung ziehen zu wollen.

Zum Ende von 2016 haben die Systemträger von CSA-GTP einen Maßnahmenkatalog vorgelegt, der den Anforderungen von AIC, GMP+, OVOCOM und QS gerecht werden und die Grundlage für die gegenseitige Anerkennung bilden soll. Eine Genehmigung einer CSA-GTP-Zertifizierung innerhalb von GMP+ und OVOCOM nach dem 30.06.2017 ist nur möglich, sofern ein gegenseitiger Anerkennungsvertrag mit allen Systemen vorliegt, der eine Grundlage mit einer hinreichenden Gleichwertigkeit bietet.