Welche Rolle und welchen Wert haben Anbauzertifizierungssysteme im GMP+ Feed Certi-fication scheme? Welche Anforderungen an die Beschaffung unbearbeiteter agrarischer Erzeugnisse muss ich berücksichtigen?In diesem Newsletter finden Sie Antworten auf diese und andere Fragen zum Thema Anbau.
Das sind zum Beispiel Getreide, Saat oder Hülsenfrüchte, die – mit Ausnahme erntebezogener Aktivitäten – keinen Bearbeitungsverfahren wie Mahlen, Walzen, Brechen oder Pressen unterzogen wurden.
Seit 2015 kann der Anbau unbearbeiteter agrarischer Erzeugnisse (wie Getreide, Saat und Hülsenfrüchte) zur Verwendung in oder als Futtermittel nicht mehr nach dem GMP+ FC scheme zertifiziert werden. Das bedeutet, dass ein landwirtschaftlicher Erzeuger kein GMP+-Zertifikat erhalten kann um nachzuweisen, dass der Anbau von beispielsweise Futtergetreide die GMP+-Anforderungen erfüllt.
Grund dafür ist die Begrenzung des Geltungsbereichs des GMP+ FC scheme. Der Geltungsbereich des GMP+ FC scheme erstreckt sich auf alle Glieder der Futtermittelkette zwischen Anbau und Viehhof. Anbau und Viehhaltung selbst zählen also nicht dazu.
In unserem Newsletter vom 1. Dezember 2014 haben wir Sie darüber informiert, dass entschieden wurde, den Standard GMP+ B6 Anbau von Futtermittel-Ausgangserzeugnissen zu streichen. Dieser GMP+-Anbaustandard wurde zum 31.12.2015 gestrichen und wird nicht fortgeführt. Eine neue Zertifizierung oder erneute Zertifizierung ist nicht mehr möglich. Bestehende Zertifikate gelten noch bis zum Ende ihrer Laufzeit. Das bedeutet, dass Ende 2017 alle derzeit noch geltenden GMP+ B6-Zertifikate auslaufen.
a. Bis 2015 gab es drei Optionen:
Aufgrund der zweiten und dritten Option war die Teilnahme der landwirtschaftlichen Erzeuger am Standard GMP+ B6 (1. Option) immer sehr begrenzt. Derzeit sind noch drei Erzeuger nach GMP+ B6 zertifiziert.
Die 2. Option ist vor allem in den Niederlanden und Belgien beliebt, da diverse niederländische und belgische Anbausysteme für Futtermittelsicherheit als gleichwertig eingestuft wurden. Viele in den Niederlanden ansässige GMP+-zertifizierte Unternehmen beschaffen die unbearbeiteten agrarische Erzeugnisse bei landwirtschaftlichen Erzeugern, die an einem dieser als gleichwertig eingestuften Systeme teilnehmen. Es handelt sich dabei um die folgenden Systeme für den Anbau agrarischer landwirtschaftlicher Erzeugnisse:
Unbearbeitetes Agrarerzeugnis |
Anbauzertifizierungssystem |
Speisekartoffeln, die direkt von den landwirtschaftlichen Erzeugern stammen |
VVAK-Modul Speisekartoffeln VVA Speisekartoffeln Zertifikat |
Industriegemüse direkt von den Erzeugern
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VVAK-Modul Industriegemüse VIGEF Industriegemüse Zertifikat |
Getreide, Saat, Hülsenfrüchte und Stroh direkt von den Erzeugern
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VVAK-Modul Getreide, Saat und Hülsenfrüchte (GZP)
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Stärkekartoffeln |
VVAK-Modul Stärkekartoffeln |
Zuckerrüben |
VVAK-Modul Zuckerrüben |
Unbearbeitete Primärerzeugnisse pflanzlichen Ursprungs direkt vom Erzeuger.
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IKKB Standard für pflanzliche Primärproduktion Der landwirtschaftliche Erzeuger muss gemäß der Liste mit zertifizierten landwirtschaftlichen Erzeugern zugelassen sein (für die Liste siehe: http://www.primaryproduction.be/index.php?id=395).
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In anderen Ländern wie Deutschland wenden viele GMP+-zertifizierte Futtermittelbetriebe die 3. Option (Torwächter) an.
b. Aktuelle Anforderungen:
Seit 2015 gilt, dass ein GMP+-zertifiziertes Unternehmen ausschließlich über die so genannte Torwächteroption unbearbeitete agrarische Erzeugnisse zur Verwendung in oder als Futtermittel bei einem landwirtschaftlichen Erzeuger beschaffen darf. Dazu muss das Protokoll aus Anlage 4 von GMP+ BA10 „Mindestanforderungen an die Beschaffung“ angewendet werden. Im Mittelpunkt dieses Protokolls steht die Umsetzung eines umfassenden Eingangskontrollprogramms, das auf der vom Teilnehmer ausgeführten Risikobewertung und der Qualitätssicherung durch den Erzeuger basiert.
Mit der Streichung von GMP+ B6 hat sich auch die gleichwertige Position der zugelassenen Anbausysteme geändert. Im Grunde kann von einer Gleichwertigkeit nicht mehr die Rede sein. Das GMP+ FC scheme beinhaltet keinen Anbaustandard mehr, und auch GMP+ International gibt keine Benchmark mehr vor.
Das Vorstehende bedeutet natürlich nicht, dass ein Anbauzertifikat über die Erfüllung der GMP+-Anforderungen vollkommen wertlos ist. Im Gegenteil: Gerade weil viele Anbausysteme darauf ausgerichtet sind, die Futtermittelsicherheit zu gewährleisten, hat es einen gewissen Wert, wenn ein landwirtschaftlicher Erzeuger, bei dem ein GMP+-zertifiziertes Unternehmen zum Beispiel Weizen beschafft, ein Anbauzertifikat vorweisen kann. Das gilt insbesondere für die Anbausysteme, die bis Ende 2014 als gleichwertig mit GMP+ eingestuft waren. Daher sind sie immer noch im betreffenden Torwächterprotokoll in Anlage 4 von GMP+ BA10 aufgeführt.
GMP+ International führt Gespräche mit diversen Anbausystemen und ist auf Wunsch des International Expert Committee auf Suche nach einem neuen Weg, um bestehenden Anbauzertifizierungssystemen einen sicheren Status zu gewähren und so die Rolle des Torwächters etwas zu vereinfachen.
Bis dieses neue System eingerichtet ist, gilt für die in Anlage 4 von GMP+ BA10 genannten Anbausysteme, dass sie die GMP+-Anforderungen zu 100 % erfüllen. Ein GMP+-zertifiziertes Unternehmen kann also genauso wie vorher als Torwächter unbearbeitete agrarische Erzeugnisse von diesen Erzeugern abnehmen.
Haben Sie noch weitere Fragen zu den Anbausystemen und zum GMP+ Feed Certification scheme? Wir sind Ihnen gerne behilflich. Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, beantworten wir Ihre Frage so schnell wie möglich.