Torwächterprotokoll für die Beschaffung unbearbeiteter Agrarerzeugnisse beim landwirtschaftlichen Erzeuger
Freitag, 20. Januar 2017
Bestimmt für: Alle zertifizierten Unternehmen. Dieser Newsletter ist als Erläuterung und Hintergrundinformation zu der Beschaffung unbearbeiteter Agrarerzeugnisse wie Getreide, (Öl-) Saaten und Hülsenfrüchte für die Verwendung als oder in GMP+-Futtermitteln gedacht.
Beschaffung unbearbeiteter agrarischer Erzeugnisse
Für die Beschaffung unbearbeiteter agrarischer Erzeugnisse stehen zwei Protokolle zur Verfügung:
- Das Protokoll BA10 Anlage 4 enthält spezifische Anforderungen an die Beschaffung von Erzeugnissen direkt von einem landwirtschaftlichen Erzeuger bzw. Bauernhof.
- Im Protokoll GMP+ BA10 Anlage 5 sind spezifische Anforderungen an die Beschaffung von Erzeugnissen bei beispielsweise einem nicht zertifizierten Erfasser oder sonstigen nicht zertifizierten Unternehmen in der Kette
Bemerkungen:
- Die Anwendung der Protokolle ist für GMP+-Futtermittelunternehmen nur verpflichtet, sofern unbearbeitete agrarische Erzeugnisse wie Getreide, Saat oder Hülsenfrüchte für den Einsatz als oder in Futtermitteln bezogen werden.
Hinweis: Unternehmen, die Lebensmittelerzeugnisse verkaufen, sind nicht verpflichtet, die Protokolle zu verwenden, und zwar sogar auch in dem Fall, wenn diese Lebensmittel herstellenden Unternehmen für die Herstellung der Nebenprodukte, die sie für die Verwendung als oder in Lebensmitteln erzeugen, nach GMP+ zertifiziert sind. Beispiele: Presser, Mehlwerke, Brauereien.
- Das Protokoll in Anlage 4 enthält die Anforderungen an die direkte Beschaffung von einem Bauernhof/landwirtschaftlichen Erzeuger. Siehe auch unseren Newsletter vom 4. Januar 2017 über Anbausysteme und GMP+ FC schemes.
- Im Protokoll in Anlage 5 stehen Anforderungen an die Beschaffung von einem nicht zertifizierten Lieferanten (beispielsweise einem Erfasser). Berücksichtigten Sie, dass die Anwendung dieses Protokolls nicht verpflichtet ist, wenn Sie die Erzeugnisse von einem nach GMP+ zertifizierten Erfasser beziehen. Es ist auch wichtig, sich der Tatsache bewusst zu sein, dass dieses Protokoll nicht im Falle der Beschaffung von Getreide, Ölsaat und Hülsenfrüchten aus bestimmten Ländern angewandt werden kann.
Das nachstehende Fließdiagramm enthält einige Beispiele der Vorgehensweise für die Ölsaat- und Getreidekette. Hinweis: Dies sind nur Beispiele! Die Übersicht macht ersichtlich, in welchen Situationen die Anwendung von GMP+ BA10 Anlage 4 oder Anlage 5 verpflichtet ist oder nur empfohlen wird.