GMP+ BA1 Spezifische Grenzwerte für unbedenkliche Futtermittel und Aktualisierung von „FAQ Rückstände von Pestiziden“

Donnerstag, 30. November 2017

Änderungen in BA1 „Spezifische Grenzwerte für unbedenkliche Futtermittel“ und Aktualisierung von „FAQ Rückstände von Pestiziden“. Das GMP+-Dokument BA1 „Spezifische Grenzwerte für unbedenkliche Futtermit-tel“ wurde geändert. Die Änderungen erfolgten hauptsächlich im Bereich der Rück-standshöchstwerte von Pestiziden in Futtermitteln, es ist jedoch auch eine Anpas-sung des Grenzwerts für Arsen vorgenommen worden. Außerdem wurde der Fra-gen- und Antwortenkatalog (FAQ) „Rückstände von Pestiziden in Futtermitteln“ ak-tualisiert.

 

GMP+ BA1 Spezifische Grenzwerte für unbedenkliche Futtermittel

Vor kurzem hat das International Expert Committee (IEC) das geänderte GMP+-Dokument BA1 Spezifische Grenzwerte für unbedenkliche Futtermittel genehmigt.  GMP+ International hat für diese Aktualisierung mit der „Arbeitsgruppe Pestizide“ zusammengearbeitet.

Angesichts der geänderten Gesetzgebung über Pestizide in Futtermitteln (die so genannte „Fußnote 1“ von Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 und der vielen bei GMP+ International eingegangenen Fragen zur korrekten Anwendung der Rückstandshöchstgehalte (RHG) von Pestiziden in Futtermitteln, war es höchste Zeit, dieses Dokument zu ändern. In dem Dokument wurden Kapitel 3 und 4 wie folgt angepasst:

 Kapitel 3:

  • Es wurde eine neue generische Tabelle für Pestizide hinzugefügt (Code C62).
  • In den Tabellen über „Pestizide, die in der EU nicht zugelassen sind“ (gemäß Richtlinie 2002/32/EG) wurde eine zusätzliche Fußnote (in Bezug auf Verordnung (EG) Nr. 396/2005) hinzugefügt.
  • Grenzwert für Arsen (Code C3): Fußnote Nummer 16 wurde korrigiert.

Kapitel 4:

Dieses Kapitel - „Rückstandshöchstgehalte für Pestizide in Futtermitteln“ - wurde gänzlich überarbeitet. Die wichtigsten Änderungen in diesem Kapitel betreffen Folgendes:

  • Tabelle 2 wurde entfernt und durch die neue so genannte „Fußnote 1“ gemäß Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ersetzt.
  • Die Begriffe wurden an die Gesetzgebung angepasst.
  • Es wurden Links zu relevanten Informationsquellen aufgenommen.
  • Für Situationen, in denen zu einem bestimmten Thema eine zusätzliche Erläuterung erforderlich ist (zum Beispiel sofern die Gesetzgebung in den EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgelegt wird), wurden Verweise auf den Fragen- und Antwortenkatalog „Rückstände von Pestiziden in Futtermitteln“ aufgenommen.
  • Der (gesetzliche) Text von Abschnitt 4.2.5 „Begasungsmittel“ wurde geändert.

  

Aktualisierung des Fragen- und Antwortenkatalogs (FAQ) „Rückstände von Pestiziden in Futtermitteln“

Bei GMP+ International gingen recht viele Fragen über die geltenden Rückstandshöchstgehalte (RHG, auf Englisch: Maximum Residue Level - MRL) für Pestizide in Futtermitteln ein. Deshalb wurde der Fragen- und Antwortenkatalog aktualisiert. Der Fragen- und Antwortenkatalog FAQ GMP+ D3.19 „Rückstände von Pestiziden in Futtermitteln“ bietet Hilfe bei der Feststellung der RHG von Pestiziden in Futtermitteln. Die zusätzliche Erläuterung bezieht sich auf  a. die Anwendung der so genannten „Fußnote 1“ gemäß Anhang 1 der Verordnung und b. die Anwendung von Bearbeitungsfaktoren. Diesbezüglich ist eine Anpassung erfolgt. Auch in diesem Dokument wurde die Terminologie mit der Gesetzgebung abgeglichen und wurde Links zu relevanten Informationsquellen aufgenommen.

 

Die FAQ-Liste enthält auch einen praktischen aktualisierten Entscheidungsbaum, der als Hilfsmittel zur  Festlegung des RHG für eine Kombination aus Bekämpfungsmittel und Erzeugnis, worunter Alleinfuttermittel, Derivate und zusammengesetzte Futtermittel, verwendet werden kann. Es sind zudem Verweise beispielsweise auf die EU Pesticides Database aufgenommen worden.

  

Sollten Sie Fragen zu den obigen Änderungen haben, können Sie sich immer über das Kontaktformular mit unserem Helpdesk in Verbindung setzen.