Europäische Futtermittelstandardgeber beschließen weitere Harmonisierung

Dienstag, 19. Dezember 2017

Vorläufige gegenseitige Anerkennung zwischen AIC, GMP+ International, OVOCOM, QS und OQUALIM ist ab dem 1. Januar 2018 gültig. Im September unterzeichneten die vier Standardgeber (AIC, GMP+ International, OVOCOM und QS) gemeinsam mit OQOUALIM eine Grundstzvereinbarung um auf eine vollständige gegenseitige Anerkennung hinzuarbeiten.

Ein erstes Ergebnis dieser Zusammenarbeit ist die „vorläufige gegenseitige Anerkennung“ zwischen AIC, GMP+ International OVOCOM, QS und OQUALIM welche ab dem 1. Januar 2018 wirksam wird.

Diese vorläufige gegenseitige Anerkennung umfasst die Tätigkeiten der Herstellung, des Vertriebs und des Inverkehrbringens von Mischfuttermitteln und Vormischungen. Die Anerkennung gilt für Unternehmen, die nach dem OQUALIM Anhang 1 „Purchase requirements for goods and services“ zertifiziert sind.

Die vorläufige gegenseitige Anerkennung ist für eine Übergangszeit von 2 Jahren (2018 - 2019) gültig. Während dieser Übergangszeit werden alle Beteiligten weiter auf eine vollständige gegenseitige Anerkennung hinarbeiten.

Die Erweiterung der gegenseitigen Anerkennung auf die Produktionsbereiche Vertrieb und Handel von Einzelfuttermitteln und Zusatzstoffen von OQUALIM zertifizierten Unternehmen wird der nächste Schritt der zukünftigen gemeinsamen Arbeit sein.