Eine neue Checkliste für GMP+ B4.3 Küstenschifffahrt mit Zusatzanforderungen wird am 16. April 2018 implementiert. Gemäß Artikel 11.1 von GMP+ A1 Allgemeines Reglement werden die neue Checkliste für GMP+ B4.3 Küsten- und Binnenschifffahrttransporte und die Zusatzanforderungen am 16. April 2018 über einen Durchführungserlass implementiert.
Der Durchführungsbeschluss gilt bis zur Veröffentlichung der neuen C-Dokumente auf der Website von GMP+ International.
Mit Wirkung vom 16. April 2018 müssen Zertifizierungsstellen die neue Checkliste GMP+ B4.3 Küsten- und Binnenschifffahrttransporte mit Zusatzanforderungen verwenden.
Die Checkliste enthält Beschreibungen zu dem Status „Nicht konform“. Dabei handelt es sich um so genannte „knock out“-Kriterien. Wenn ein Inspektor eine solche „Nichtkonformität“ feststellt, kann kein Zertifikat ausgestellt werden.
Dabei gelten folgende Bewertungsanforderungen:
Die heutige Checkliste wird nach dem 16. April 2018 nicht mehr verwendet.