Neue Checkliste für Küsten- und Binnenschifffahrttransporte

Donnerstag, 22. Februar 2018

Eine neue Checkliste für GMP+ B4.3 Küstenschifffahrt mit Zusatzanforderungen wird am 16. April 2018 implementiert. Gemäß Artikel 11.1 von GMP+ A1 Allgemeines Reglement werden die neue Checkliste für GMP+ B4.3 Küsten- und Binnenschifffahrttransporte und die Zusatzanforderungen am 16. April 2018 über einen Durchführungserlass implementiert.

Der Durchführungsbeschluss gilt bis zur Veröffentlichung der neuen C-Dokumente auf der Website von GMP+ International.

 

Checkliste GMP+ B4.3 Küsten- und Binnenschifffahrttransporte 

Mit Wirkung vom 16. April 2018 müssen Zertifizierungsstellen die neue Checkliste GMP+ B4.3 Küsten- und Binnenschifffahrttransporte mit Zusatzanforderungen verwenden. 

Die Checkliste enthält Beschreibungen zu dem Status „Nicht konform“. Dabei handelt es sich um so genannte „knock out“-Kriterien. Wenn ein Inspektor eine solche „Nichtkonformität“ feststellt, kann kein Zertifikat ausgestellt werden.

Dabei gelten folgende Bewertungsanforderungen:

  • Vor der Inspektion muss der Frachtraum zur Begutachtung leer sein.
  • Die Begutachtung muss in Übereinstimmung mit der Checkliste durchgeführt werden.
  • Sofern ein Inspektor eine „Nichtkonformität“ festgestellt (mit Beschreibung), kann dem Unternehmen kein GMP+-Zertifikat ausgestellt werden.
    • Nur wenn die jeweilige „Nichtkonformität“ behoben worden ist, kann dem Unternehmen ein GMP+-Zertifikat ausgestellt werden.
    • Sofern ein Inspektor eine weitere „Nichtkonformität“ ohne Beschreibung feststellt, kann dem Unternehmen ein GMP+-Zertifikat ausgestellt werden.
    • Die neue Checkliste wird den Zertifizierungsstellen ab dem 16. April 2018 über die neue GMP+-Datenbank bereitgestellt. Die Zertifizierungsstellen müssen die Checkliste in die neue GMP+-Datenbank hochladen. Ein getrennter Bericht ist nicht erforderlich.

     

    Die heutige Checkliste wird nach dem 16. April 2018 nicht mehr verwendet.