Achtung: Erneuertes unangekündigtes Überwachungsaudit

Donnerstag, 22. Februar 2018

Neue Anforderungen an unangekündigte Überwachungsaudits. Die neuen Anforderungen an unangekündigte Überwachungsaudits treten ab dem 22. Februar 2018 in Kraft. In diesem Newsletter informieren wir Sie darüber, welche Konsequenzen dies für Ihr Unternehmen hat.

Kraft Artikel 11.1 GMP+ A1 Allgemeines Reglement wird diese Änderung auf der Grundlage eines Durchführungserlasses wirksam. Dieser Erlass gilt bis zur Veröffentlichung der neuen C-Dokumente auf der Website von GMP+ International.


Was für Sie wichtig ist

  1. Die Überwachungsaudits sind für alle niederländischen Unternehmen, die für alle Produktionsanwendungsbereiche zertifiziert sind, obligatorisch. 
  1. Für alle niederländischen Unternehmen mit dem Anwendungsbereich Dienstleistungen (siehe unten) und für alle zertifizierten Unternehmen außerhalb der Niederlande, die für einen oder mehrere GMP+ Anwendungsbereiche zertifiziert sind, erfolgen die unangekündigten Überwachungsaudits auf freiwilliger Grundlage. 
  1. Ein unangekündigtes Überwachungsaudit kann ein angekündigtes Überwachungsaudit NUR während des Zertifizierungszyklus ersetzen.
  2. Eine Vorankündigung des unangekündigten Überwachungsaudits durch die Zertifizierungsstelle ist nicht erlaubt.

 

Vorgeschrieben

Für das vorgeschriebene unangekündigte Überwachungsaudit gelten die folgenden Bedingungen:

  • Das unangekündigte Überwachungsaudit ist nur für alle niederländischen Teilnehmer obligatorisch, die für ein oder mehrere der folgenden Produktionsanwendungsbereiche zertifiziert sind:
    • Herstellung von Mischfuttermitteln
    • Herstellung von Vormischungen
    • Herstellung von Zusatzstoffen
    • Herstellung von Einzelfuttermitteln
    • Herstellung von Heimtierfutter
  • Ein unangekündigtes Überwachungsaudit kann ein angekündigtes Überwachungsaudit während des Zertifizierungszyklus ersetzen, kann aber niemals ein Ersatz für ein Erstzertifizierungsaudit oder ein Rezertifizierungsaudit sein.
  • Die Auditzeiten für das unangekündigte Überwachungsaudit stimmen mit denen des angekündigten Überwachungsaudits überein (Anlage 2 von GMP+C3/C6).
  • Das unangekündigte Überwachungsaudit muss in dem Vertrag zwischen der Zertifizierungsstelle und dem Teilnehmer festgehalten werden.
  • Nach Durchführung des unangekündigten Überwachungsaudits ist eine Registrierung in der GMP+-Datenbank vorgeschrieben.
  • Jeder Teilnehmer kann zu Beginn eines jeden Zeitraums von zwölf Monaten fünfzehn Tage pro Jahr angeben, an denen keine unangekündigten Überwachungsaudits stattfinden können. Wenn diese Tage im Vorfeld nicht angezeigt wurden, darf das unangekündigte Überwachungsaudit nicht verweigert werden. Beispiele für einen stichhaltig begründeten Aufschub des unangekündigten Überwachungsaudits sind:
    • Die Zertifizierungsstelle kann den Standort des Teilnehmers wegen Hochwassers oder anderer extremer Witterungsverhältnisse nicht besuchen.
    • Der Standort des Teilnehmers ist geschlossen (jährliche Stilllegung, Wartung, Betriebsurlaub) oder der Standort des Teilnehmers führt keine GMP+-Tätigkeiten durch (Saisonarbeit).
  • Die Zertifizierungsstelle darf dem Teilnehmer das unangekündigte Überwachungsaudit nicht vorab ankündigen.

 

Freiwillig

Für die freiwilligen unangekündigten Überwachungsaudits gelten die folgenden Bedingungen:

  • Das freiwillige unangekündigte Überwachungsaudit findet Anwendung auf:
  1. a) alle niederländischen Teilnehmer, die für ein oder mehrere der nachstehenden Anwendungsbereiche zertifiziert sind:
    • Handel
    • Lagerung und Umschlag
    • Straßen- und Schienentransport
    • Befrachtung
    • Küsten- und Binnenschifffahrt
  1. b) alle Teilnehmer außerhalb der Niederlande, die für ein oder mehrere GMP+-Anwendungsbereiche zertifiziert sind. 
  • Wenn sich ein Teilnehmer einmal für das freiwillige unangekündigte Überwachungsaudit angemeldet hat, wird dieses während des Zertifizierungszyklus verbindlich und ist in dem Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der Zertifizierungsstelle festzuhalten.

 Darüber hinaus finden die für das vorgeschriebene unangekündigte Überwachungsaudit definierten Bedingungen auch Anwendung auf das freiwillige unangekündigte Überwachungsaudit.

 

Allgemeine Richtlinien

Option 1:
Nach GMP+ zertifizierte Unternehmen, die sich an bereits bestehenden unangekündigten Überwachungsaudits beteiligen (Add-on), können nach Ende des dreijährigen Zertifizierungszyklus zu dem neuen unangekündigten Überwachungsaudit wechseln (als Ersatz eines regulären Überwachungsaudits).

Option 2:
Neue Unternehmen, die erstmals die GMP+- Zertifizierung beantragen. Da das unangekündigte Überwachungsaudit das Erstzertifizierungsaudit (EZA) nicht ersetzen kann, können diese Unternehmen sich an dem unangekündigten Auditprogramm für das erste oder zweite Überwachungsaudit beteiligen, welches 12 bzw. 24 Monate nach dem EZA stattfindet.

Option 3:
Nach GMP+ zertifizierte Unternehmen, die sich noch nicht an dem bestehenden unangekündigten Überwachungsaudit beteiligen (Add-on). In Erwartung der durchgeführten Audits innerhalb eines bereits gestarteten Zertifizierungszyklus können sie 12 bzw. 24 Monate nach dem Rezertifizierungsaudit (RZA) teilnehmen. Wenn bei einem nach GMP+ zertifizierten Teilnehmer das zweite Überwachungsaudit durchgeführt wurde, besteht die erstfolgende Möglichkeit zur Teilnahme an dem unangekündigten Auditprogramm 12 Monate nach dem Rezertifizierungsaudit.

 

 

EZA/RZA

12 Monate

SA/UA

12 Monate

SA/UA

12 Monate

RZA

12 Monate

SA/UA

1. Option

 

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 (Add-on unangekündigtes Überwachungsaudit)

 

--->

 

 

2. Option

 

---->

 

--->

 

 

 

 

 

3. Option

 

---->

 

--->

 

 

 

 

 

3. Option

 

 

 

 

 

-----

 

--->

 

  • Niederländische Teilnehmer, die für einen der Produktionsanwendungsbereiche zertifiziert sind (und dadurch zur Teilnahme am unangekündigten Überwachungsaudit verpflichtet sind), können selbst bestimmen, ob das unangekündigte Überwachungsaudit auch auf eines der Anwendungsbereiche für Dienstleistungen angewandt werden soll.

Nach GMP+ zertifizierte Unternehmen, die zwei angekündigte Überwachungsaudit durch zwei unangekündigte

  • Überwachungsaudits ersetzen möchten, können dies tun. Das Erstzertifizierungsaudit und das Rezertifizierungsaudit werden immer angekündigt.

Nach GMP+ zertifizierte Unternehmen, die baldmöglichst an einem unangekündigten Überwachungsaudit teilnehmen möchten, können dies tun. Wenn das unangekündigte Audit jedoch früher als 12 Monate nach dem letzten Audit durchgeführt wird, wird es automatisch einmal zu einer Verkürzung des Zertifizierungszyklus kommen. Es wird davon abgeraten, das unangekündigte Überwachungsaudit innerhalb von 2 Monaten vor oder nach Durchführung anderer Audits (Erstzertifizierungs- oder Wiederholungsaudits sowie angekündigte Überwachungsaudits) einzuplanen.