Änderung in GMP+ BA3 Mindestanforderungen in Bezug auf die Negativliste. Unter bestimmten Voraussetzungen sind gebrauchte Speiseöle aus der Lebensmittelindustrie nunmehr zur Verwendung in Futtermitteln gestattet.
Gebrauchtes Speiseöl (Used Cooking Oils, UCO) ist in der Negativliste im GMP+-Dokument BA3 unter dem Abschnitt „Verbotene Öl- und Fetterzeugnisse“ gelistet. Aus diesem Grund ist die Verwendung von gebrauchtem Speiseöl in Futtermitteln gemäß dem GMP+ Feed Safety Assurance (FSA) Modul nicht gestattet.
Das Erzeugnis „Gebrauchte Pflanzenöle aus der Lebensmittelindustrie“ wurde voriges Jahr dem Katalog der Einzelfuttermittel hinzugefügt (Verordnung (EU) 2017/1017 der Kommission vom 15. Juni 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 68/2013 zum Katalog der Einzelfuttermittel). Auf der Grundlage dieser neuen Hinzufügung zum Katalog ist „GMP+ BA3“ in Bezug auf die gebrauchten Speiseöle angepasst worden.
Ab jetzt sind Pflanzenöle, die von Lebensmittelunternehmern gemäß Verordnung (EG) Nr. 852/2004 für Bratzwecke verwendet wurden und die nicht mit Fleisch, Tierfett, Fisch oder Wassertieren in Berührung gewesen waren, zur Verwendung in Futtermitteln gestattet.
Das geänderte Dokument „GMP+ BA3“ finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass dieses neue Erzeugnis zunächst in die „Produktliste“ von Einzelfuttermitteln aufzunehmen ist, ehe es von Unternehmen verwendet werden darf, die am „GMP+ FSA“-Modul teilnehmen. Eine Aufnahme in diese Liste ist mithilfe einer genehmigten „Risikobewertung“ in der Feed Support Products (FSP) möglich. Klicken Sie für das Verfahren zur Aufnahme eines neuen Erzeugnisses in die Liste hier.