Im Februar 2018 haben die beiden Träger von Futtermittelsicherheitssystemen GMP+ International und Agramarkt Austria Marketing GesmbH (AMA-Marketing) eine Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung ihrer Audits geschlossen.
Es handelt sich um Audits für die Anwendungsbereiche Herstellung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln, Handel mit, Lagerung und Umschlag sowie Straßen-, Schiffs- und Schienentransporte von Futtermitteln.
Mit dieser Vereinbarung soll bezweckt werden, auf transparente Art und Weise eine höhere Qualität und Sicherheit in der gesamten Herstellungskette für Futtermittel zu gewährleisten. Teilnehmende Unternehmen profitieren von der gegenseitigen Anerkennung nicht nur wegen des schrankenlosen Transports der Waren, sondern auch wegen der besseren Kommunikation zwischen den Unternehmen der beiden Futtermittelsicherheitssysteme.
Die Verwirklichung der gegenseitigen Anerkennung ist ein Beispiel für die gute Zusammenarbeit innerhalb der Futtermittelsicherheitskette. Eine gute Kommunikation bleibt weiterhin wichtig, um im Falle möglicher Krisensituationen schnell reagieren und gemeinsam Maßnahmen ergreifen zu können.
Ein nach GMP+ zertifiziertes Unternehmen, das die gegenseitige Anerkennung für die Lieferung an die pastus-Kette in Anspruch nehmen möchten, haben sich mit AMA-Marketing in Verbindung zu setzen und ein pastus-Registrierformular auszufüllen. Das pastus-Registrierformular ist auf der pastus-Homepage verfügbar (www.pastus.at). Nach der Unterzeichnung eines entsprechenden Vertrags wird das GMP+-Unternehmen in die Übersicht über lieferberechtigte Unternehmen auf der pastus-Website aufgenommen. Es ist ein jährlicher Beitrag zu entrichten.
Pastus-Unternehmen können die Möglichkeiten der gegenseitigen Anerkennung zur Lieferung an die GMP+-Kette sofort in Anspruch nehmen und in der GMP+-Unternehmensdatenbank registriert werden. Zu diesem Zweck hat das Unternehmen dieses Registrierformular auszufüllen. Außerdem zahlen pastus -Unternehmen, die die Möglichkeiten dieser Vereinbarung in Anspruch nehmen, einen Beitrag gemäß der GMP+-Gebührenordnung (siehe GMP+ C4 Gebührenordnung).
Kraft Artikel 11.1 von GMP+ A1 Allgemeines Reglement können Unternehmen diese gegenseitige Anerkennung mit sofortiger Wirkung anwenden. Dieser Erlass gilt bis zur Veröffentlichung der neuen Fassung von GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung.
Hinweis: Angesichts der Migration der derzeitigen Datenbank und Website in ein neues Portal wird das Unternehmen vorläufig in ein PDF-Dokument aufgenommen. Zu gegebener Zeit wird das Unternehmen in der neuen GMP+-Unternehmensdatenbank registriert.