QM-Milch e.V. hat beschlossen, mit Wirkung vom 31. Dezember 2019 die Unbedenklichkeitsbescheinigung im Bereich Futtermittel auslaufen zu lassen.
Ab dem 1. Januar 2020 sind diese Bescheinigungen nicht mehr gültig und dürfen diese denn auch nicht mehr verwendet warden. Die Teilnahme an einem Futtermittelsicherheitssystem eines zertifizierten Standardgebers wie GMP+ International ist dann verpflichtet.
Hersteller, Händler und Eigenmarken-Unternehmen, die akzeptierte Lieferanten von Futtermitteln an nach QM-Milch zertifizierte Milchviehhöfe werden möchten, werden verpflichtet, sich registrieren zu lassen und zu bestätigen, dass sie die Anforderungen an die Futtermittelvereinbarung erfüllen. Nach GMP+ zertifizierte Unternehmen, die zugelassen werden möchten, benötigen eine zusätzliche Zertifizierung gemäß der QM-Milch Country Note.
Weitere Informationen zu den Anforderungen der Futtermittelvereinbarung und die Art und Weise, wie sich nach GMP+ zertifizierte Unternehmen registrieren lassen können, finden hier.