Internationale Datenbank für den Futtermitteltransport (IDTF) – Newsletter 2/2018

Donnerstag, 4. Oktober 2018

Das Internationale Komitee für den Straßentransport (GMP+ International, OVOCOM, QS, Qualimat, EFISC-GTP, AIC, Gafta und AMA) hat für die IDTF einige Änderungen beschlossen. Diese Änderungen sind in der IDTF bereits vorgenommen worden.

Nachfolgend finden Sie weitere Informationen bezüglich der Änderungen:

  1. Neue Produkte in der IDTF klassifiziert
  2. Anpassungen der klassifizierten Produkte in der IDTF
  3. Produkte, die aus der IDTF gelöscht wurden

Die obenstehenden Neuerungen des IDTF sind unmittelbar anzuwenden.

Datum Veröffentlichung: 4/10/2018
Gültig ab: 4/10/2018

4. Ankündigung

a. Gruppen mit verschiedenen chemischen Produkten

Das ICRT hat mehrere Anfragen für die Klassifizierung verschiedener chemischer Produkte in der IDTF erhalten. Jedes Produkt einzeln zu listen würde zu hunderten neuen Einträgen in der IDTF führen. Um die Anzahl der neuen Produkte einzuschränken und die IDTF übersichtlich zu halten, hat das ICRT, wo möglich, Gruppen der chemischen Produkte mit ähnlichen Eigenschaften erstellt.

  • Alkohole mit der Reinigungsanforderung B
  • Alkohole mit der Reinigungsanforderung C
  • Amine
  • Anionische und nichtionische Tenside
  • Aromatische Kohlenwasserstoffe
  • Langkettige aromatische Kohlenwasserstoffe, chlorierte Kohlenwasserstoffe
  • Ether mit der Reinigungsanforderung B
  • Ether mit der Reinigungsanforderung C
  • Ester mit der Reinigungsanforderung B
  • Ester mit der Reinigungsanforderung C
  • Chlorierte Ester
  • Fettsäuren, ethoxyliert
  • Ketone
  • Phenole

b. Gruppen mit Produkten, die in den Rahmen der Verordnung (EC) Nr. 999/2001 fallen

Die Anforderungen, die in der IDTF für die Reinigung von Fahrzeugen festgelegt wurden, welche zuvor für den Transport dieser Produkte verwendet wurden, sind veraltet. Das ICRT bereitet eine Überarbeitung vor. Die Anforderungen für die Reinigung werden aktualisiert und die Produkte, die unter diese Verordnung fallen, werden innerhalb der IDFT besser strukturiert. Dazu hat das ICRT, wo möglich, Gruppen mit Produkten mit denselben gesetzlichen Anforderungen erstellt:

  • Fischmehl (und Mischfuttermittel, die solches enthalten)
  • Verarbeitetes tierisches Eiweiß (processed animal proteins, PAP) von Nicht-Wiederkäuern, außer Fischmehl
  • Verarbeitetes tierisches Eiweiß hergestellt aus Wiederkäuern
  • Dicalciumphosphat und Tricalciumphosphat tierischen Ursprungs
  • Blutprodukte (und Mischfuttermittel, die diese enthalten) hergestellt aus Nicht-Wiederkäuern
  • Andere Produkte hergestellt aus Wiederkäuern

Die Gruppen an Produkten, angeführt unter a. und b. werden in der IDTF veröffentlicht. Die Namen der individuellen Produkte (inklusive der CAS Nummer) werden in der entsprechenden Gruppe unter „Produkte, die unter diesen Produktnamen / Gruppe fallen“ gelistet. Praktisch bedeutet dies, dass manche Produkte, welche momentan individuell gelistet sind, zusammen mit neuen Produkten in einer größeren Gruppe von Produkten, unter einer gemeinsamen neuen IDTF Nummer, gelistet werden. Dieses Vorgehen wird auch das Klassifizierungsprozedere von Produkten beschleunigen, da diese zu einer bereits bestehenden Gruppe hinzugefügt werden können. 

Das ICRT arbeitet derzeit an den Änderungen in der IDTF, die notwendig sind um die oben erwähnten Produktgruppen zu realisieren und diese in Kürze zu veröffentlichen.

Datum Veröffentlichung: 01/11/2018
Gültig ab: 01/03/2019 ausgenommen der Anforderungen betreffend Futtermittelgesetzgebung: für diese siehe aktuelle Futtermittelgesetzgebung