Umgang mit Gefährdungen ohne vorgegebene Grenzwerte

Montag, 29. Oktober 2018

Im Rahmen des HACCP-Systems legt der Teilnehmer die entsprechenden Grenzwerte für die kritischen Lenkungspunkte (CCP) fest.

Für bestimmte Gefährdungen sind in GMP+ BA1 Spezifische Grenzwerte für unbedenkliche Futtermittel gesetzliche oder GMP+-Grenzwerte (Höchstgehalt und/oder Aktionsgrenzwert) festgelegt. Für andere Gefährdungen sind keine Grenzwerte definiert. Wie sollten Teilnehmer mit solchen Gefährdungen umgehen?

Wenn in GMP+ BA1 kein Grenzwert vorgegeben ist, hat das Unternehmen zur Festlegung eines eigenen Grenzwerts Folgendes zu berücksichtigen:

  1. Ein Futtermittel darf nur dann in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn es sicher, unverdorben, echt, unverfälscht und zweckgeeignet ist und keine unmittelbare schädliche Auswirkung auf die Umwelt oder den Tierschutz hat. (Verordnung (EG) Nr. 767/2009, Art. 4.)
  1. Sofern es für eine bestimmte Sorte Futtermittel keine gesetzlichen oder GMP+-Grenzwerte (Höchstgehalt und/oder Aktionsgrenzwert) gibt, ist das nach GMP+ zertifizierte Unternehmen dafür verantwortlich, im Rahmen ihrer HACPP-Studie Grenzwerte festzulegen. Die Studie hat sich auf Literaturstudien, Informationen aus der Branche usw. zu stützen. Das Unternehmen muss die Entscheidung, weshalb ein bestimmter Grenzwert festlegt worden ist oder weshalb ein Umstand nicht als Gefährdung betrachtet wird, begründen können.

Die Feed Support Products kann als Richtlinie zur Festlegung von Grenzwerten verwendet werden. Vor allem die Angaben aus den Factsheets empfehlen sich in diesem Rahmen zur Ermittlung der Schwere einer Gefährdung und die Auswirkungen auf das Tier, den Verbraucher und/oder die Umwelt. 

Aktualisierung der Risikobewertungen

In den jeweiligen Risikobewertungen der FSP wird (gegebenenfalls) auf den Grenzwert in GMP+ BA1 verwiesen. Zu Gefährdungen ohne Grenzwert wird eine Fußnote mit einer Erläuterung im obigen Sinne hinzugefügt. Diese Aktualisierung wird schnellstmöglich veröffentlicht.