Befristete Maßnahmen im Zusammenhang mit Niedrigwasserständen in den Wasserstraßen Nordwesteuropas

Montag, 19. November 2018

Durch die extrem niedrigen Wasserstände in den Wasserstraßen Nordwesteuropas verläuft die Anfuhr von Rohstoffen über die Binnenschifffahrt derzeit zäh und droht diese auf bestimmten Strecken sogar zu erliegen. Infolge der andauernden Trockenheit wird sogar eine weitere Abnahme der Wasserstände erwartet. Durch diese Engpässe wird die Herstellung von Futtermitteln gefährdet, wodurch möglicherweise auch für „GMP+ FSA“-Teilnehmer vorübergehend ein Mangel an hinreichenden nach GMP+ gesicherten Lager- und Straßentransportkapazitäten entstehen könnte. GMP+ International wurde von betroffenen Parteien gebeten, an der Suche nach Lösungen für diese spezifischen Engpässe mitzuwirken.

Befristete Maßnahmen

Zur Schaffung hinreichender Lager- und Transportkapazitäten, mit denen sich der Ausfall von Binnenschifffahrtstransporten ausgleichen und die Kontinuität der Anfuhr und Lagerung von Einzelfuttermitteln gewährleisten lässt, hat GMP+ International kraft Artikel 11.1 von GMP+ A1 Folgendes beschlossen:

1.  Zwei bereits bestehende Torwächterprotokolle werden mit sofortiger Wirkung zur Verwendung in allen getroffenen Gebieten 
     freigegeben:
                               das Torwächterprotokoll für den Straßentransport (GMP+ BA10, Anlage 9 Abschnitt A)
                               das Torwächterprotokoll für Lagerungs- und Umschlagdienstleistungen (GMP+ BA10, Anlage 10)

2.  Das Torwächterprotokoll für Binnenschifffahrtstransporte (GMP+ BA10, Anlage 9 Abschnitt B) kann in den getroffenen 
     Gebieten mit einem geringfügig angepassten Inhalt verwendet werden. Die betreffende Änderung können Sie der Anlage 
     entnehmen.

Erläuterung zu Ziffer 1

Die Freigabe der besagten Torwächterprotokolle ermöglicht es nach GMP+ FSA zertifizierten Teilnehmern, in den getroffenen Gebieten vorübergehend nicht zertifizierte Straßentransporte und Lagerungs- und Umschlagdienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Einige wichtige Anforderungen in Bezug auf diese Protokolle im Überblick: 

  • Die Protokolle dürfen ausschließlich von nach GMP+ FSA zertifizierten Herstellern und Händlern verwendet werden.
  • Der Teilnehmer hat mit dem nicht zertifizierten Transport- bzw. Lagerungs- und Umschlagunternehmen eine Qualitätssicherungsvereinbarung zu schließen, in der die Rechte und Pflichten in Bezug auf die Gewährleistung der „GMP+ FSA“-Anforderungen festgelegt sind.
  • Die sogenannte A-Länder-Liste (GMP+ BA10, Anlage 9 und 10) findet keine Anwendung.
  • Der Teilnehmer weist das gecharterte nicht zertifizierte Transport- bzw. Lagerungsunternehmen hinsichtlich der Transport- bzw. Lagerungs- und Umschlaganforderungen ein. Dazu zählen unter anderem:
                          - Reinigung und/oder Desinfektion gemäß der IDTF
                          - Aufzeichnungen im Rahmen von Track & Trace
                          - Vorgehen im Falle abweichender Ladungen
                          - adäquate Hygiene und Schädlingsbekämpfung.
    Sofern verbotene Ladungen transportiert worden sind, gilt das Freigabeverfahren, d. h., dass der Frachtraum vor dem Transport von GMP+-(Einzel-)Futtermitteln freigegeben werden muss.
  • Der „GMP+ FSA“-Teilnehmer führt bei dem nicht zertifizierten Transport- bzw. Lagerungs- und Umschlagunternehmen eine Erstinspektion durch, um das Obige zu überprüfen. Ferner müssen selbstverständlich alle vorgeschriebenen Inspektionen durchgeführt und die erforderlichen Aufzeichnungen geführt und bereit gehalten werden.

Siehe GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung, Anlage 9 Abschnitt A und Anlage 10, für die vollständige Übersicht der Anforderungen.

Erläuterung zu Ziffer 2

Das befristete Torwächterprotokoll für Binnenschifffahrtstransporte wird diesem Newsletter als Anlage beigefügt. Das Protokoll darf in den getroffenen Gebieten von Herstellern und Händlern mit dem Anwendungsbereich „Befrachtung bei Binnenschifffahrtstransporten“ verwendet werden. Außerdem dürfen auch Befrachter mit diesem Anwendungsbereich das besagte Protokoll verwenden. 

Weitere Zusatzmaßnahmen

Ergänzend zum Vorstehenden haben die Teilnehmer, die diese befristeten Maßnahmen in Anspruch nehmen, Folgendes zu beachten: 

3.  Getroffene Gebiete: Der Teilnehmer muss selbst plausibel machen, dass er sich unüberwindliche Behinderungen durch die 
     Niedrigwasserstände konfrontiert sieht und somit diese Lösung in Anspruch nehmen darf.
 

4.  Der Teilnehmer muss die Protokolle korrekt anwenden und seinem GMP+-Auditor deren ordnungsgemäße Umsetzung
     nachweisen können. 

5.  Zur Anwendung der Protokolle ist keine Befreiung erforderlich.

Sofortige Wirkung

Diese Maßnahmen gelten mit sofortiger Wirkung und bleiben im Prinzip bis zum 1. April 2019 in Kraft. Bis zu jenem Datum wird die Lage ständig beobachtet. Erforderlichenfalls wird GMP+ International die Teilnehmer rechtzeitig vor dem Enddatum über die eventuelle Verkürzung oder Verlängerung der Maßnahmen informieren. Angesichts der unsicheren Laufzeit dieser befristeten Maßnahmen ist es nicht empfehlenswert, mit nicht zertifizierten Lagerungs- und Transportunternehmen langfristige Verträge zu schließen.