Änderungen in GMP+ BA1 Spezifische Grenzwerte für unbedenkliche Futtermittel

Donnerstag, 13. Dezember 2018

Vor kurzem hat das International Expert Committee (IEC) beschlossen, in GMP+ BA1 <i>Spezifische Grenzwerte für unbedenkliche Futtermittel</i> eine Reihe Änderungen vorzunehmen.

Die Änderungen können dem aktualisierten GMP+ BA1 entnommen werden und beziehen sich auf Folgendes:

  • Kunststoffe (alter Code - F1): Dieser Kontaminant wurde ersetzt durch „Verpackungsmaterial (F30)“. Verpackungsmaterialien sind Papier- und Kartonfasern, Kunststofffragmente, Aluminiumfolie sowie Metall, Kunststoffklemmen, Metalldraht usw.

Der neue Grenzwert beschränkt sich nicht nur auf Kunststoffpartikel, sondern bezieht sich auch auf andere Sorten von Fremdkörpern, die aus Verpackungsmaterial stammen.

Folgen für die GMP+ Monitoring databaseMit Wirkung des heutigen Tages kann der F1-Code nicht mehr zur Eingabe neuer Analyseergebnisse verwendet werden, es ist allerdings noch immer möglich, Berichte mit den historischen Daten auszudrucken. Code F30 ist nun in der GMP+ Monitoring database verfügbar.

  • Polyethylen (alter Code - F2): Die Produktgruppe, auf die sich der Grenzwert bezieht, wurde geändert. Außerdem wurden folgende Korrekturen vorgenommen.
    • Der Gefahrencode F2 wurde durch C134 ersetzt und
    • in den Risikobewertungen wurde die Gefahrenbezeichnung „Verpackungsmaterialien: u.a. Polyethylen“ durch „Polyethylen“ ersetzt.

Folgen für die GMP+ Monitoring databaseMit Wirkung des heutigen Tages kann der F2-Code nicht mehr zur Eingabe neuer Analyseergebnisse verwendet werden, es ist allerdings noch immer möglich, Berichte mit den historischen Daten auszudrucken. Code C134 ist nun in der GMP+ Monitoring database verfügbar.

  • Radioaktivität (F26): Die EU-Verordnung wurde aktualisiert. Die neue Verordnung enthält keine Änderungen von Grenzwerten.
  • T-2- und HT-2-Toxine, Summe aus (C113): ein Fehler im Verweis auf die Gesetzgebung wurde korrigiert (nur in der niederländischen Fassung).