Benchmark für Anbauzertifizierungssysteme

Donnerstag, 27. Juni 2019

Das Benchmarkverfahren für Anbauzertifizierungssysteme befindet sich in der Abrundungsphase. Mit dem Vergleich der einzelnen Elemente der Anbauzertifizierungssysteme mit den GMP+-Anforderungen werden nach GMP+ FSA zertifizierte Unternehmen bei der Beschaffung von Agrarerzeugnissen bei einem zertifizierten landwirtschaftlichen Erzeuger unterstützt.

GMP+ International bietet Trägern von bestehenden Anbauzertifizierungssystemen die Möglichkeit, einsichtig zu machen, inwieweit deren jeweiliges System die Anforderungen aus dem GMP+ FC scheme erfüllt. Mit dem Durchlaufen eines Benchmarkverfahrens lässt sich aufzeigen, welche GMP+-Anforderungen von dem Anbauzertifizierungssystem abgedeckt sind und welche nicht. Dieses Verfahren hat den großen Vorteil, dass sich der Torwächter dadurch vor allem auf die nicht abgedeckten Bereiche konzentrieren kann.

Ab 2016 gilt, dass ein nach GMP+ zertifiziertes Unternehmen unbearbeitete Agrarerzeugnisse für Futtermittel ausschließlich über das Torwächterprotokoll bei einem landwirtschaftlichen Erzeuger beschaffen darf. Er hat dafür das Protokoll aus Anlage 4 von GMP+ BA10 „Mindestanforderungen an die Beschaffung“ anzuwenden. Im Mittelpunkt dieses Protokolls steht die Umsetzung eines geeigneten Eingangskontrollprogramms, das auf der vom Teilnehmer ausgeführten Risikobewertung und der Qualitätssicherung durch den Erzeuger basiert. GMP+ International möchte den Torwächtern mit diesem Benchmarkverfahren eine geeignete Unterstützung zur Durchführung der Risikobewertung bieten. Das Benchmarkverfahren leistet einen Beitrag zur Klärung der Frage, ob sich das fragliche Erzeugnis auch zur Verwendung als und Verarbeitung in Futtermitteln eignet. Der Torwächter kann nach der Erstellung der Risikobewertung feststellen, ob das Erzeugnis alle von GMP+ gestellten Anforderungen erfüllt.

Kraft Artikel 11.1 GMP+ A1 Allgemeines Reglement wird diese Änderung auf der Grundlage eines Durchführungserlasses wirksam. Dieser Durchführungserlass gilt bis zur Veröffentlichung des neuen GMP+-BA10-Dokuments auf der Website von GMP+ International.

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