Änderungen in GMP+ BA1 Spezifische Grenzwerte für unbedenkliche Futtermittel
Dienstag, 17. Dezember 2019
Vor kurzem hat das <i>International Expert Committee</i> (IEC) beschlossen, in GMP+ BA1 <i>Spezifische Grenzwerte für unbedenkliche Futtermittel</i> eine Reihe Änderungen vorzunehmen.
Die Änderungen können dem aktualisierten GMP+ BA1 entnommen werden und beziehen sich auf Folgendes:
- Änderungen infolge der Futtermittelgesetzgebung: Infolge der Veröffentlichung der Verordnung (EU) Nr. 2019/1869 zur Änderung und Berichtigung von Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG (in Bezug auf unerwünschte Stoffe) wurden die Grenzwerte für Arsen, Fluor, Blei, Quecksilber, freies Gossypol, Dioxine, die Summe der Dioxine und dioxinähnlichen PCB sowie für nicht dioxinähnliche PCB für bestimmte Futtermittel geändert.
- Die Bezeichnung des unerwünschten Stoffs „Kohlenwasserstoffe (C10-C40) - Code C24“ wurde ersetzt durch „Kohlenwasserstoffe aus Mineralöl (C10-C40)“.
Folgen für die GMP+ Monitoring database. Ab nun lautet die Bezeichnung des unerwünschten Stoffs zu Code C24 „Kohlenwasserstoffe aus Mineralöl (C10-C40)“.
- Nickel (C30): Die Bezeichnung der Futtermittelgruppe, für die diese Bezeichnung gilt, wurde zur Verdeutlichung geändert. „Futtermittelfette“ wird ersetzt durch „Öle und Fette pflanzlichen oder tierischen Ursprungs“.
- Abschnitt 4 „Rückstandshöchstwerte für Pestizide in Futtermitteln“: Die Fragenkataloge zur Ermittlung bzw. Berechnung des richtigen RHG wurde aktualisiert. Neue Informationen zum Octanol-Wasser-Verteilungskoeffizient wurden in Abschnitt 4 verarbeitet. Zudem wurde eine Reihe kleinerer Änderungen vorgenommen (alte Links wurden aktualisiert).