Änderungen an GMP+ BA1 Spezifische Grenzwerte für unbedenkliche Futtermittel

Mittwoch, 28. Oktober 2020

Das International Expert Committee (IEC) hat die Änderung an GMP+ BA1 Spezifische Grenzwerte für unbedenkliche Futtermittel genehmigt.

Mit der Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2020/762 hat sich der Grenzwert für Enterobacteriaceae in Rohfutter für Heimtiere geändert. Der Grenzwert fällt weniger streng aus. In dieser Verordnung wird der Begriff „Prozesshygienekriterium“ eingeführt, der ab sofort für Enterobacteriaceae in Rohfutter für Heimtiere gilt. Dies wird in GMP+ BA1 umgesetzt, indem:

  • der Grenzwert in die Spalte „Aktionsgrenzwert“ verschoben wird
  • der Begriff „Prozesshygienekriterium“ in die Zusatzanforderungen an den Aktionsgrenzwert aufgenommen wird
  • ein Verweis auf die Verordnung für weitere Informationen über das neue Prozesshygienekriterium aufgenommen wird.

Außerdem ist der Grenzwert (m) für die Anzahl der Bakterien geändert.