Das International Expert Committee (IEC) hat die Änderung an GMP+ BA1 Spezifische Grenzwerte für unbedenkliche Futtermittel genehmigt.
Mit der Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2020/762 hat sich der Grenzwert für Enterobacteriaceae in Rohfutter für Heimtiere geändert. Der Grenzwert fällt weniger streng aus. In dieser Verordnung wird der Begriff „Prozesshygienekriterium“ eingeführt, der ab sofort für Enterobacteriaceae in Rohfutter für Heimtiere gilt. Dies wird in GMP+ BA1 umgesetzt, indem:
Außerdem ist der Grenzwert (m) für die Anzahl der Bakterien geändert.