Kombifahrzeuge mit flexiblen Frachtbehältnissen gestattet

Dienstag, 17. Dezember 2019

Kombifahrzeuge mit flexiblen, wiederverwendbaren Frachtbehältnissen sind - unter strengen Bedingungen - für den Transport von nach GMP+ gesicherten Futtermitteln gestattet. In Übereinstimmung mit Artikel 11.1 von GMP+ A1 `Allgemeines Reglement´ ist es mit sofortiger Wirkung gestattet, die Kombifahrzeuge zu verwenden, sofern sie alle geltenden Anforderungen erfüllen.

Die fraglichen Kombifahrzeuge sind eigens mit einem Flexitank entwickelt worden, um die Frachtkapazität möglichst ökonomisch und effizient zu nutzen.

Flexible Frachtbehältnisse

Zuvor waren ausschließlich Kombifahrzeuge mit festen Frachträumen gestattet. Die technischen Entwicklungen schreiten jedoch fort. In den vergangenen Jahren wurde hart an der Entwicklung einer neuen Generation von Kombifahrzeugen gearbeitet. Die flexiblen Frachtbehältnisse wurden stark verbessert. 

GMP+ International begrüßt diese Entwicklung, und zwar vor allem im Hinblick auf die ökonomische Nutzung des Frachtraums, die Umwelt und die Innovation. Dies hat dazu geführt, dass die Kombifahrzeuge mit den flexiblen Frachtbehältnissen im Rahmen des GMP+ FC scheme mit sofortiger Wirkung gestattet sind. 

Zusatzanforderungen

Zur Gewährleistung der Futtermittelsicherheit sind Zusatzanforderungen gestellt worden. Die Kombifahrzeuge müssen (neben den bereits bestehenden Bedingungen) alle Zusatzanforderungen an die Ausrüstung, technischen Spezifikationen und das Management erfüllen. Diese Anforderungen können Sie der Anlage entnehmen. Außerdem werden sie in die neue Fassung von GMP+ B4 Transport auf der Website von GMP+ International aufgenommen.