Hat sich meine Organisation (zusätzlich) nach GMP+ zertifizieren zu lassen?

Freitag, 31. Januar 2020

Obwohl eine Verpflichtung zur GMP+-Zertifizierung vorliegt, ist es angesichts eines Mangels an für GMP+ zugelassenen Auditoren nicht immer möglich, Unternehmen außerhalb Europas zu zertifizieren.

Die GMP+-Zertifizierung ist verpflichtet, sofern Ihr Unternehmen GMP+-Tätigkeiten in Bezug auf die folgenden Anwendungsbereiche durchführt:

  • Transport von Futtermitteln, Straßentransport
  • Transport von Futtermitteln, Binnenschifffahrt
  • Befrachtung bei Binnenschifffahrtstransporten
  • Befrachtung bei Seeschifffahrtstransporten
  • Befrachtung bei Küstenschifffahrtstransporten
  • Befrachtung bei Schienentransporten

Beispiele für eine verpflichtete GMP+-Zertifizierung sind:

  1. Ein Unternehmen, das (über Straßentransport / Binnenschifffahrt) Futtermittel als Dienstleistung für Dritte transportiert.
  2. Ein Hersteller / Händler, der (über Straßentransport / Binnenschifffahrt) eigene Erzeugnisse zu Dritten transportiert (verpackte und nicht verpackte Erzeugnisse).
  3. Ein Hersteller / Händler, der einen Auftrag zum Transport per Bahn (Schiene) oder Küsten-, See- oder Binnenschifffahrt erteilt.

Ihr Unternehmen braucht im Falle eines (sogenannten internen Transports, siehe Definition GMP+ A2) nicht zertifiziert zu sein:

  1. Transport innerhalb eines Gewerbegeländes
  2. Transport zwischen verschiedenen Standorten desselben Unternehmens.

Änderungen

  • Befreiungen von den GMP+-Anforderungen können nur bis zum 30. September 2020 angefordert werden.
  • Erteilte Befreiungen hinsichtlich der Zertifizierung von Transport- und Befrachtungstätigkeiten außerhalb Europas gelten bis zum 1. Januar 2021, solche GMP+-Tätigkeiten müssen bis zu jenem Datum allerdings von dem nach GMP+ zertifizierten Unternehmen gemäß den zutreffendem GMP+-Anforderungen gesichert werden.
  • Ab dem 1. Januar 2021 ist eine zusätzliche GMP+-Zertifizierung für die betreffenden Anwendungsbereich(e) erforderlich.