Die Europäische Union (EU) hat mit der Verordnung (EU) Nr. 2021/1372 das Verbot der Verwendung von verarbeitetem tierischem Protein in Futtermitteln weiter gelockert.
Mit Wirkung vom 6. September 2021 gelten unter gewissen Bedingungen folgende Lockerungen:
Die Anpassung dieser Gesetzgebung hat Konsequenzen für das GMP+ Feed Certification scheme. Wir bereiten mit Vertretern aus der GMP+ Community die Anpassungen in den nachstehenden Dokumenten des Zertifizierungssystems vor. Während den kommenden Versammlungen der entsprechenden Subcommittees und des IEC (International Expert Committee) werden diesbezügliche Beratungen erfolgen. Diese Versammlungen finden im September und Oktober dieses Jahres statt.
GMP+ FC scheme 2010 |
GMP+ FC scheme 2020 |
GMP+ BA1 Spezifische Grenzwerte für unbedenkliche Futtermittel |
TS 1.5 Spezifische Grenzwerte für unbedenkliche Futtermittel |
GMP+ BA3 Mindestanforderungen in Bezug auf die Negativliste |
TS 1.4 Verbotene Produkte und Brennstoffe |
GMP+ BA4 Mindestanforderungen an Inspektionen und Analysen |
TS 1.7 Überwachung |
Produktliste / Risikobewertungen ** |
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IDTF |
Wir streben danach, die Änderungen des Systems mit Wirkung vom 1. Januar 2022 vorzunehmen. Diese Änderungen vorwegnehmend ist es nach GMP+ zertifizierten Unternehmen gestattet, tierisches Protein gemäß den Anforderungen aus der Verordnung (EG) Nr. 2021/1372 in Futtermitteln zu verwenden.
** Hinweis: Einzelfuttermittel dürfen ausschließlich verwendet werden, wenn diese auch in der Produktliste von GMP+ International enthalten sind. Ist das Einzelfuttermittel noch nicht in der Produktliste aufgeführt? Klicken Sie hier für das Antragsverfahren.