GMP+ International bereitet nach gesetzlicher Lockerung des Tiermehlverbots Systemänderungen vor

Montag, 6. September 2021

Die Europäische Union (EU) hat mit der Verordnung (EU) Nr. 2021/1372 das Verbot der Verwendung von verarbeitetem tierischem Protein in Futtermitteln weiter gelockert.

Mit Wirkung vom 6. September 2021 gelten unter gewissen Bedingungen folgende Lockerungen:

  • verarbeitetes tierisches Protein von Schweinen und aus Insekten darf in Futtermitteln für Geflügel verarbeitet werden
  • verarbeitetes tierisches Protein von Geflügel und aus Insekten darf in Futtermitteln für Schweine verarbeitet werden
  • Kollagen und/oder Gelatine von Wiederkäuern dürfen in Futtermitteln für Nichtwiederkäuer verarbeitet werden.

Die Anpassung dieser Gesetzgebung hat Konsequenzen für das GMP+ Feed Certification scheme. Wir bereiten mit Vertretern aus der GMP+ Community die Anpassungen in den nachstehenden Dokumenten des Zertifizierungssystems vor. Während den kommenden Versammlungen der entsprechenden Subcommittees und des IEC (International Expert Committee) werden diesbezügliche Beratungen erfolgen. Diese Versammlungen finden im September und Oktober dieses Jahres statt.

GMP+ FC scheme 2010

GMP+ FC scheme 2020

GMP+ BA1 Spezifische Grenzwerte für unbedenkliche Futtermittel

TS 1.5 Spezifische Grenzwerte für unbedenkliche Futtermittel

GMP+ BA3 Mindestanforderungen in Bezug auf die Negativliste

TS 1.4 Verbotene Produkte und Brennstoffe

GMP+ BA4 Mindestanforderungen an Inspektionen und Analysen

TS 1.7 Überwachung

Produktliste / Risikobewertungen **

IDTF

 

Wir streben danach, die Änderungen des Systems mit Wirkung vom 1. Januar 2022 vorzunehmen. Diese Änderungen vorwegnehmend ist es nach GMP+ zertifizierten Unternehmen gestattet, tierisches Protein gemäß den Anforderungen aus der Verordnung (EG) Nr. 2021/1372 in Futtermitteln zu verwenden.

** Hinweis: Einzelfuttermittel dürfen ausschließlich verwendet werden, wenn diese auch in der Produktliste von GMP+ International enthalten sind. Ist das Einzelfuttermittel noch nicht in der Produktliste aufgeführt? Klicken Sie hier für das Antragsverfahren.