Gemäß der EU-Gesetzgebung gelten hinsichtlich der Herstellung und dem Handel von VTP-Erzeugnissen gewisse Einschränkungen. Es könnte sich jedoch ergeben, dass es solche Einschränkungen in anderen Ländern nicht gibt. GMP+ International möchte verdeutlichen, was dies für ihre zertifizierten Unternehmen auf der ganzen Welt bedeutet.
In den vergangenen Monaten haben sich diverse Unternehmen, die mit verarbeiteten tierischen Proteinen (VTP) arbeiten, an GMP+ International mit der Frage gewandt, ob sie ein „GMP+ FSA“-Zertifikat beantragen könnten. Angesichts dieses Klärungsbedarfs möchten wir diesen Sachverhalt gerne näher verdeutlichen.
Im Rahmen des „GMP+ FSA“-Moduls lautet die Definition verarbeiteten tierischen Proteins (das für Futtermittel bestimmt ist) wie folgt: tierisches Protein, das derart bearbeitet ist, das es sich für die direkte Verfütterung als Futtermittel oder als Inhaltsstoff in Futtermitteln eignet. Dabei handelt es sich u.a. um: Fischmehl, Fleischmehl, Knochenschrot, Hufmehl, Hornmehl. Blutmehl, Federmehl, Trockengrieben und andere ähnliche Erzeugnisse einschließlich Mischungen, die diese Erzeugnisse enthalten.
Das ist sicherlich möglich, sie haben allerdings schon sämtliche entsprechenden Anforderungen aus dem „GMP+ FSA“-Standard zu erfüllen. GMP+ FSA bezieht sich auf die Gewährleistung der Unbedenklichkeit von Futtermittelerzeugnissen in der gesamten Kette. Die Anwendung oder die Verwendung von Futtermittelerzeugnissen fällt allerdings außerhalb des Anwendungsbereichs des Systems. Die GMP+-Zertifizierung ist jedoch keine Lizenz dafür, VTP in Futtermitteln verwenden zu dürfen. Sofern die Verwendung in einem bestimmten Land verboten ist, sind Unternehmen verpflichtet, die Anforderungen, die seitens der nationalen Gesetzgebung des jeweiligen Landes gestellt werden, zu erfüllen.
In den meisten Ländern spielen die befugten nationalen Behörden eine entscheidende Rolle hinsichtlich der Frage, ob Unternehmen Anlagen einrichten dürfen, in denen tierisches Protein verarbeitet wird. Es ist wichtig, dass Teilnehmer bereits vor der Beantragung einer Zertifizierung die erforderliche Genehmigung ihrer zuständigen nationalen Behörde erhalten haben.
Weitere Informationen können Sie hier finden: GMP+ D3.5 An welcher Stelle beginnt die GMP+ FSA-Zertifizierung? Abschnitt 4.1.9.