Fragen und Antworten: GMP+ Binnen- und Küstenschifffahrtstransporte

Freitag, 25. Februar 2022

Gemeinsam mit der GMP+ Community bemühen wir uns, die von uns erstellten Anforderungen, in den Systemdokumenten möglichst deutlich festzulegen. Dennoch gibt es Themenbereiche, die einer näheren Erläuterung bedürfen, beispielsweise im Hinblick auf die praktische Umsetzung und Implementierung. Deshalb veröffentlichen wir an dieser Stelle Antworten auf drei Fragen, die wir in Bezug auf das GMP+-Dokument zu Binnen- und Küstenschifffahrtstransporten erhalten haben.

Worauf muss ich beim Streichen/Beschichten von Frachträumen achten?

Anstriche oder Beschichtungen schützen einerseits die Frachträume vor Rost, Verschleiß und aggressiven Bestandteilen/Stoffen in Frachten. Andererseits erhält man damit glattere Oberflächen, wodurch sich die Frachträume leichter reinigen lassen und schneller trocknen.

Die Lackfarbe bzw. Beschichtung darf keine Gefahr für die Sicherheit von Futtermitteln darstellen.

  • Wenn Sie am Anstrich oder der Beschichtung lose oder abblätternde Stücke feststellen, haben Sie diese schnellstmöglich zu entfernen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass diese im Futtermittel landen, wodurch dieses verunreinigt wird.
  • Die Lackfabre bzw. die Beschichtung muss lebensmittelecht (food grade) sein. Das heißt, dass sich die Anstriche bzw. Beschichtungen für den Einsatz auf Oberflächen eignen müssen, die mit Lebensmitteln und/oder Futtermittel in Kontakt kommen. Überprüfen Sie dies gut. Stehen dazu keine Angaben in der Anwendungsanleitung? Lesen Sie dann das technische Datenblatt (beispielsweise das Material Safety Data Sheet; kurz: MSDS) oder wenden Sie sich an den Hersteller der Lackfarbe oder Beschichtung. Heben Sie die betreffenden Informationen für den Fall auf, dass man sich danach während des GMP+-Audits bzw. der GMP+-Inspektion erkundigt.
  • Überprüfen Sie gut, wie lange die Lackfarbe bzw. Beschichtung trocknen muss, ehe sie voll belastbar ist (also nicht nur staubtrocken/nicht mehr klebend oder überlackierbar ist).
    Hinweis:  Lackfarben/Beschichtungen sind nur lebensmittelecht, wenn Sie die vom Hersteller vorgegebenen Trocknungszeiten streng befolgen.

Die Umgebungstemperatur und die Luftfeuchtigkeit können die Trocknungsdauer beeinflussen, wodurch es länger dauern kann, ehe die Lackfarbe oder Beschichtung voll belastbar ist. Berücksichtigen Sie dies bei der Planung der Wartung und Transporte.

Ich habe mit meinem Trockenladungsschiff ein verbotenes bzw. nicht eingeordnetes Produkt transportiert. Muss ich nach dem Löschen sofort ein Freigabeverfahren durchführen lassen?

Ausschließlich wenn Sie sofort anschließend ein Futtermittel transportieren möchten, ist ein Freigabeverfahren verpflichtet. Sie lassen dann erst das Freigabeverfahren gemäß Arbeitsplan 9c durchführen.

Dabei ist es unerheblich, wie viele Nicht-Futtermittel-Ladungen Sie bereits nach dem Transport des verbotenen bzw. nicht eingeordneten Produkts befördert haben.

 

Wenn nach dem Transport eines verbotenen bzw. nicht eingeordneten Produkts kein Futtermittel transportiert wird, sondern beispielsweise Sand, Kohlen, Metallschrot u. dgl., kann mit der Durchführung des Freigabeverfahrens gewartet werden.

 

Hinweis: Das Aussetzen des Freigabeverfahrens birgt allerdings die Gefahr, dass Sie es letztendlich völlig vergessen, vor allem, wenn Sie nicht oft Futtermittel transportieren. Während einer Frachtrauminspektion könnte dies dann auch übersehen werden, da dabei nur die vorherigen drei Ladungen überprüft werden. Während des GMP+-Audits verfolgt der Audit/Inspektor jedoch die Chronik der transportierten Produkte viel weiter zurück. Ein fehlendes Freigabeverfahren vor der Beladung mit einem Futtermittel wird als eine schwerwiegende Nonconformity betrachtet, die zum Verlust Ihres GMP+-Zertifikats führen kann. 

Wenn Sie sich dennoch dafür entscheiden, die Durchführung des Freigabeverfahrens auszusetzen, ist es wichtig, dass Sie sich ein System ausdenken, das ein Vergessen der Durchführung des Freigabeverfahrens unmöglich macht.

Ich habe mit meinem Tankschiff ein verbotenes bzw. nicht eingeordnetes Produkt transportiert. Darf ich auch das Freigabeverfahren gemäß Arbeitsplan 9c anwenden?

Nein, das ist nicht gestattet. Das Verfahren in Arbeitsplan 9c ist nur für Trockenladungsschiffe gedacht. Im GMP+ FC scheme ist kein Freigabeverfahren für Tankschiffe geregelt. Das heißt, dass Tankschiffe, die Futtermittel mit GMP+-Status befördern, dies als „Dedicated Transport“ machen müssen. Es dürfen also keine anderen Produkte transportiert werden als Erzeugnisse für die Lebensmittel- und/oder Futtermittelindustrie.

Das GMP+ FC scheme hält sich strikt an die Vorgaben aus dem Hygienekodex für die Binnenschifffahrt. Sollte Ihr Tankschiff einmal andere Produkte geladen haben als Erzeugnisse für die Lebensmittel- und/oder Futtermittelindustrie, sind anschließend drastische Maßnahmen erforderlich, um Ihr Tankschiff wieder für den Transport von Futtermitteln tauglich zu machen. Es sind dann unter anderem alle Leitungen, Spiralen und Pumpen zu ersetzen, die mit der Ladung in Kontakt geraten können. Mitunter sind auch die Frachträume, der Kessel und die Slobtanks auszutauschen. Eine detaillierte Beschreibung findet sich in Arbeitsplan 9a. Heben Sie den Nachweis zu den ergriffenen Maßnahmen auf, da man sich danach im Falle eines GMP+-Audits oder einer GMP+-Inspektion erkundigen könnte.

Es ist also auch wichtig, beim Erwerb eines gebrauchten Tankschiffes zu überprüfen, ob das Schiff ausschließlich Produkte für die Lebensmittel- und/oder Futtermittelindustrie transportiert hat.  Heben Sie die betreffende dokumentierte  Information für den Fall auf, dass man sich danach während des GMP+-Audits bzw. der GMP+-Inspektion erkundigt.

Sollten Sie andere Fragen in Bezug auf die GMP+-Anforderungen an Binnen- und Küstenschifffahrtstransporte haben, erfahren wir das gerne von Ihnen. Unser Helpdesk kümmert sich um die Beantwortung Ihrer Fragen. Fragen, die auch für andere Unternehmen interessant sein könnten, veröffentlichen wir in einer nächsten Ausgabe des Newsletters zu Binnen- und Küstenschifffahrtstransporten.