Das GMP+-Dokument C4 <i>Gebührenordnung 2020</i> enthält die Sätze der Beiträge der Zertifizierungsstellen und der nach GMP+ zertifizierten Unternehmen. Bei der Festlegung dieser Sätze gilt als Ausgangspunkt, dass die Einkünfte kostendeckend sind. Bei diesen Kosten handelt es sich um die Kosten der Verwaltung und Pflege unserer Systeme.
Aus diesem Grund passt GMP+ International im Jahr 2020 alle Gebührensätze (Plus 3 %) an. Die mit Wirkung vom 1. Januar 2020 geltenden Gebühren sind in GMP+-Dokument C4 Gebührenordnung 2020 veröffentlicht und, zusammen mit der Erläuterung, auf unserer Website verfügbar.
Ab dem 1. Januar 2020 wird eine zusätzliche Ermäßigung bei Unternehmen mit mehr als Fünf Anwendungsbereichen je Betriebsstandort angewandt. Für diese Unternehmen gilt ab dem Sechsten Anwendungsbereich ein Satz von 10 Prozent des entsprechenden Gebührensatzes. Auf der Website (Erläuterung zu GMP+ C4 - Gebühren 2020) wird dies anhand eines Beispiels näher dargelegt.
Sollten Sie anlässlich dieser Nachricht noch nähere Fragen zu den Gebühren oder der Weitergabe über Ihre Zertifizierungsstelle haben, erfahren wir dies gerne. Sie können sich mit uns in Verbindung setzen über: info@gmpplus.org.