Update: Befristete Maßnahmen wegen Niedrigwasserstand

Freitag, 30. November 2018

Vorige Woche haben wir die befristeten Maßnahmen zur Unterstützung von nach GMP+ FSA zertifizierten Unternehmen veröffentlicht, die sich infolge des Niedrigwasserstands in den Flüssen Problemen konfrontiert sehen. Nachdem wir nunmehr erneut Kontakt zu diversen beteiligten Parteien hatten, möchten wir Sie gerne über den neuesten Stand informieren.

Mitteilung: Mit Wirkung vom 30. November 2018 ist es verpflichtet, Ihre ZertStelle und GMP+ International zu informieren, wenn Sie diese befristete Maßnahme in Anspruch nehmen. Dabei haben Sie auch anzugeben, für welche Strecke bzw. Region dies gilt.

Wichtige Mitteilung:

Neben dem Protokoll gelten auch folgende Anforderungen:

Um diese befristeten Maßnahmen in Anspruch nehmen zu können, ist es mit Wirkung vom 30. November 2018 vorgeschrieben, GMP+ International und die Zertifizierungsstelle zu informieren. Sie müssen angeben, dass Sie die befristete Maßnahme in Anspruch nehmen und für welche Strecke und Region dies gilt.

Sie können GMP+ International über info@gmpplus.org oder über das Kontaktformular auf der Website benachrichtigen. Die Verpflichtung, GMP+ und die ZertStelle zu informieren, gilt mit Wirkung vom 30. November 2018. Die Zertifizierungsstelle beurteilt die GMP+ International und der Zertifizierungsstelle zugesandten Informationen beim nächsten Audit. Dies ist auch der Fall, wenn ein Unternehmen ein anderes Torwächterprotokoll verwendet.

 

Außerordentliche Umstände erfordern außerordentliche Maßnahmen

Wir möchten betonen, dass sich die nach GMP+ zertifizierten Unternehmen nach besten Kräften bemüht haben, nach GMP+ zertifizierte Transporte zu verwenden. Sofern ein nach GMP+ FSA zertifizierter Transport wegen Problemen mit dem Niedrigwasserstand nicht verfügbar ist, ist es Ihnen gestattet, gemäß den Torwächterprotokollen, die im Newsletter vom 19. November 2018 veröffentlicht wurden, einen nicht nach GMP+ FSA zertifizierten Transport in Anspruch zu nehmen. Es sei in diesem Zusammenhang jedoch auch darauf hingewiesen, dass jedes einzelnes Unternehmen selbst für die Gewährleistung der Unbedenklichkeit von (Einzel-) Futtermitteln verantwortlich ist. Selbstverständlich haben die Unternehmen außerdem die geltende Gesetzgebung zu erfüllen.

 

Missbrauch der befristeten Maßnahme

Im Falle der Feststellung von Missbrauch werden wir geeignete Maßnahmen ergreifen. Ein etwaiger Missbrauch der befristeten Maßnahme wird keinesfalls toleriert! Sollten Sie einen Missbrauch eines Unternehmens feststellen, möchten wir Sie bitten, diesen GMP+ International über info@gmpplus.org oder das Kontaktformular zu melden. Wir gehen nun bereits anlässlich Meldungen gegen diverse Organisationen vor.

 

Evaluierung der befristeten Maßnahme

Zusammen mit den involvierten Verbänden von Partnern werden wir die Lage ständig evaluieren und Sie informieren, sobald neue Informationen zur Verfügung stehen. Sobald es keine Probleme mehr im Zusammenhang mit dem Niedrigwasserstand gibt, werden wir die befristeten Maßnahmen sofort beschränken oder beenden.

 

Vor allem Binnenschifffahrt

GMP+-Teilnehmer, die das Torwächterprotokoll für die Binnenschifffahrt verwenden, haben für eine Qualitätsvereinbarung mit dem Schiff zu sorgen und dem Schiffsführer detaillierte Anweisungen mit allen Einzelheiten zu den Rechten und Pflichten, die sich aus der HACCP-Gesetzgebung und den GMP+-Anforderungen ergeben, zu erteilen. Außerdem haben die GMP+-Teilnehmer für eine GMP+-Erstinspektion Sorge zu tragen, die von nach GMP+ zugelassenen Inspektoren einer Zertifizierungsstelle durchzuführen ist, die für den Anwendungsbereich GMP+ B4.3 akzeptiert ist.