Feedvertrag aktualisieren QM-Milch: Selbstdeklaration nicht mehr möglich

Dienstag, 17. Dezember 2019

Ab dem 1. Januar 2020 tritt eine aktualisierte „Futtermittelvereinbarung über den Einsatz von Futtermitteln in der Milcherzeugung“ (nachfolgend „Futtermittelvereinbarung“) in Kraft. Diese ersetzt die bisherige Futtermittelvereinbarung aus dem Jahr 2015. Damit einher geht das Auslaufen der Unbedenklichkeitsbescheinigung<sup>1</sup>, die ab dem 1. Januar 2020 nicht mehr gültig ist. Ab dem 1. Januar 2020 müssen alle Futtermittelunternehmen dementsprechend an zertifizierten Qualitätssicherungssystemen (QS bzw. von QS anerkannte Standards, GMP+ International) teilnehmen, um Futtermittel an QM-Milch teilnehmende Milcherzeuger liefern zu können.

Die Futtermittelvereinbarung regelt zwischen der Futtermittel- und der Milchwirtschaft den Einsatz von Futtermitteln zur Milchproduktion innerhalb des QM-Milch-Systems. Die Vereinbarung erstreckt sich auf Einzel- und Mischfuttermittel, die an Milchviehbetriebe geliefert werden, die nach den QM-Milch-Vorgaben produzieren. Unterzeichner der Futtermittelvereinbarung sind der QM-Milch e.V., der Deutsche Bauernverband e.V., der Milchindustrie-Verband e.V., der Deutsche Raiffeisenverband e.V., die QS Qualität und Sicherheit GmbH, der Deutsche Verband Tiernahrung e.V. sowie GMP+ International B.V.

Ab 1. Januar 2020 tritt eine aktualisierte Futtermittelvereinbarung (Stand 10.10.2019) in Kraft.

Die Futtermittelvereinbarung wurde vor allem hinsichtlich des Auslaufens der Unbedenklichkeitsbescheinigung aktualisiert. Ab dem 1. Januar 2020 ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht mehr gültig und deren Verwendung nicht mehr zulässig. Ab diesem Zeitpunkt ist die Zertifizierung von Futtermittelunternehmen (Hersteller und Händler, private Labeller) durch ein zertifiziertes Qualitätssicherungssystem (QS bzw. von QS anerkannte Standards, GMP+ International) ohne Ausnahmeregelung verpflichtend, um Futtermittel ins QM-Milch-System liefern zu können. Auf dieser Basis ist die Registrierung dieser Futtermittelunternehmen (siehe 1. Informationen für Futtermittelbetriebe) für die QM-Milch-Lieferberechtigung eine Voraussetzung, indem sie den Anforderungen der Futtermittelvereinbarung zustimmen.

In der Futtermittelvereinbarung ist u.a. ein Monitoring für Rückstände (Aflatoxin B1, Dioxine, dioxinähnliche PCB, nichtdioxinähnliche PCB) sowie ein Informations- und Warnsystem geregelt.

 

Informationen für Futtermittelbetriebe 

→ QS-zertifizierte Futtermittelunternehmen registrieren sich für die Listung als QM-Milch-lieferfähig auf der QS-Plattform. Hier muss für den jeweiligen Standort mit den individuellen Zugangsdaten ein „Häkchen“ gesetzt und den Anforderungen der Futtermittelvereinbarung zugestimmt werden. Die Registrierungen erfolgen auf: https://www.q-s.de/softwareplattform

Durch die Anerkennung anderer Standardgeber durch QS können sich diese darüber ebenso für die QM-Milch-Lieferfähigkeit registrieren.

→ GMP+ zertifizierte Unternehmen benötigen für die QM-Milch-Lieferfähigkeit eine zusätzliche Zertifizierung nach der Country Note für QM-Milch. Vorgaben dafür siehe unter: http://www.gmpplus.org/de/certification-scheme/gmpplus-fsa-certification/b-documents/

Nähere Informationen zu den Vorgaben der Futtermittelvereinbarung sowie zur Registrierung für die QM-Milch-Lieferberechtigung von QS- oder GMP+ zertifizierten Unternehmen bzw. Unternehmen anderer Standardgeber sind zusammengefasst dargestellt auf der Homepage des QM-Milch e.V. Näheres siehe unter: www.qm-milch.de/futtermittelsicherheit

Hinweis auf Kleinsterzeugerregelung bei QS

Einzelfuttermittelhersteller mit einer Jahresproduktion von Futtermitteln von weniger als 1.000 Tonnen Trockenmasse können sich bei QS über die „Kleinsterzeugerregelung“ zertifizieren (siehe QS-Leitfaden „QS-Inspektion für Kleinsterzeuger“). Die Registrierung für die QM-Milch-Lieferfähigkeit erfolgt dann ebenso wie oben dargestellt („Häkchen“ setzen auf der QS-Plattform durch Anerkennung der Futtermittelvereinbarung)

→ Weitere Informationen zur Kleinsterzeugerregelung bei QS siehe unter: https://www.q-s.de/dokumentencenter/dc-kleinhersteller-einzelfuttermittel.html?highlight=kleinhersteller

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1 Unbedenklichkeitsbescheinigung = Selbsterklärung, die von einigen Futtermittelunternehmen unterzeichnet und Milcherzeugern ausgehändigt wurde, in der die Futtermittelunternehmen ohne Registrierung in der bundesweiten Liste und i.d.R. ohne Teilnahme an einem Zertifizierungssystem die Unbedenklichkeit ihrer Futtermittel bestätigten.