UPDATE: Verpflichtete GMP+-Zertifizierung von Transport- und Befrachtungstätigkeiten für eigene Erzeugnisse ausgesetzt

Montag, 27. Juli 2020

Für Unternehmen, die GMP+-Erzeugnisse mit eigenen Fahrzeugen und Binnenschiffen transportieren, ist eine (zusätzliche) GMP+-Zertifizierung verpflichtet. Durch den Mangel an von GMP+ zugelassenen Auditoren außerhalb Europas ist es derzeit nicht immer möglich, Unternehmen nach dem Standard GMP+ B4 oder B4.3 zu zertifizieren. Dasselbe gilt für Befrachtungstätigkeiten.

Angesicht der durch COVID-19 (Corona) verursachten Lage ist es nach GMP+ zertifizierten Unternehmen außerhalb Europas nicht möglich, sich nach dem/den entsprechenden Anwendungsbereich(en) im Sinne des am 31. Januar 2020 veröffentlichten Newsletter zertifizieren zu lassen.

Änderungen

Die nachstehenden im Newsletter genannten Anforderungen werden für sechs Monate ausgesetzt und wie folgt angepasst:

  • Befreiungen von den GMP+-Anforderungen können bis zum 31. März 2021 angefordert werden.
  • Erteilte Befreiungen hinsichtlich der Zertifizierung von Transport- und Befrachtungstätigkeiten außerhalb Europas gelten bis zum 1. Juli 2021, solche GMP+-Tätigkeiten müssen bis zu jenem Datum allerdings von dem nach GMP+ zertifizierten Unternehmen gemäß den zutreffendem GMP+-Anforderungen gesichert werden.
  • Ab dem 1. Januar 2021 ist eine zusätzliche GMP+-Zertifizierung für die betreffenden Anwendungsbereich(e) erforderlich.

GMP+ International bleibt ständig mit der GMP+ Community auf Tuchfühlung, um die Situation im Auge zu behalten. Diese Änderungen können jederzeit im Lichte der Entwicklungen und sich ändernde Erkenntnisse erneut erwogen werden.