Aktualisierung von GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung

Dienstag, 17. März 2020

Infolge der Harmonisierung der Beschaffungsanforderungen mit anderen Futtermittelsicherheitssystemen wurde ein neuer GMP+ BA10 Mindestanforderungen an die Beschaffung erstellt. Die neuen Anforderungen an die Beschaffung können mit sofortiger Wirkung angewandt werden. Die Anforderungen müssen spätestens am 1. Januar 2021 implementiert sein.

Vor ein paar Jahren starteten sieben europäische Futtermittelsicherheitssysteme das Projekt „Harmonisierung der Anforderungen an die Beschaffung“. Zweck dieses gemeinsamen Projektes war es, die wichtigsten Anforderungen an die Beschaffung von Futtermittelinhaltsstoffen zu definieren. Ein wichtiges Ziel war dabei die Schaffung gleicher Ausgangsvoraussetzungen und die Vermeidung von Barrieren zwischen Unternehmen, die an verschiedenen Systemen teilnehmen. Das Grundprinzip für die gemeinsamen Anforderungen an die Beschaffung war zu jeder Zeit, möglichst viele gesicherte (zertifizierte) Ketten zu schaffen.

Für spezifische Zulieferketten wurde ein gemeinsamer Satz an Anforderungen definiert. Bei dem neuen GMP+ BA10 hat dies zu einer Reihe neuer Torwächterprotokolle geführt. Neben den bestehenden Protokollen - die überarbeitet worden sind - wurden neue Protokolle festgelegt für:

o Kräuter und Gewürze
o Verarbeitete Einzelfuttermittel
o Futtermittel für einen Futtermitteltest

Die gewählten Anforderungen für diese Ketten basieren auf den derzeitigen Protokollen in einem oder mehreren Systemen. Bei der Gruppe „Verarbeitete Einzelfuttermittel“ handelt es sich um eine sehr umfangreiche Gruppe mit vielen unterschiedlichen Einzelfuttermitteln.

Benachrichtigungen

Eine wichtige neue Anforderung beinhaltet, dass ein zertifiziertes Unternehmen bei GMP+ International eine Meldung vorzunehmen hat, sobald ein Torwächterprotokoll angewandt wird. Diese Informationen werden zur Evaluierung und - erforderlichenfalls - Anpassung der Torwächterprotokolle verwendet. Nähere Informationen finden sich im FAQ-Dokument mit häufig gestellten Fragen.

Sonstiges

  1. Eine Reihe nach GMP+ zertifizierte Unternehmen verkauft Einzelfuttermittel von nicht zertifizierten Lieferanten auf der Grundlage einer individuellen Befreiung. GMP+ International hat beschlossen, diese Befreiungen mit Wirkung vom 1. Januar 2021 aufzuheben, wenn diese nicht bereits eher erloschen sind.
  2. Infolge der neuen Anforderungen an die Beschaffung wird auch eine Reihe anderer (unterstützender) GMP+-Dokumente überarbeitet, worunter GMP+ D3.5 „An welcher Stelle beginnt die 'GMP+ FSA'-Zertifizierung?“.
  3. Ziehen Sie das FAQ-Dokument zu Rate, wenn Sie für die Beschaffung von Einzelfuttermitteln eine Country Note verwenden.


Die englischsprachige Fassung des neuen GMP+ BA10 finden Sie hier. Andere Sprachversionen werden veröffentlicht, sobald diese verfügbar sind. Das FAQ-Dokument mit häufig gestellten Fragen finden Sie hier. Andere Sprachversionen folgen, sobald diese verfügbar sind.

Die Webseite mit den Meldeformularen finden Sie hier.