Im Rahmen des GMP+ Feed Certification scheme müssen Einzelfuttermittel einer Sicherheitsbewertung in Form einer Risikoanalyse gemäß den HACCP-Grundsätzen unterzogen werden.
Auf der Grundlage einer von den Mitgliedern des Technical Committee Feed Support Products (TCFSP) durchgeführten Desk-Studie wurden 35 genehmigte (20 neue und 15 aktualisierte) Einzelfuttermittel in die Feed Support Product (FSP)-Liste aufgenommen. Die Aufnahme von Einzelfuttermitteln in die Feed Support Product-Liste (anhand der Genehmigung der Risikobewertung) ist eine Anforderung des GMP+ Feed Certification scheme. Nach GMP+ zertifizierte Unternehmen dürfen ausschließlich Erzeugnisse verwenden, die in dieser Liste stehen.
Hier finden Sie eine Übersicht über die (neuen) genehmigten Einzelfuttermittel und Hintergrundinformationen zu den Änderungen in der FSP.
Wenn Ihr Einzelfuttermittel nicht in die FSP-Liste aufgenommen ist oder Ihr Prozess von der Beschreibung in der Risikobewertung abweicht, müssen Sie einen Antrag auf Risikobewertung einreichen. Informationen zum Verfahren und zur Deadline für die Teilnahme an TCFSP-Versammlungen sind auf unserer Website verfügbar. So arbeiten wir gemeinsam an Futtermittelsicherheit.
Wussten Sie schon, dass ...
GMP+ Feed Certification scheme ein weltweit implementiertes Zertifizierungssystems für die Futtermittelsicherheit ist? Und dass in den diversen Ländern unterschiedliche Listen mit zugelassenen Einzelfuttermittel gelten können? GMP+ International kann ein Produkt nicht als Einzelfuttermittel zulassen, da die jeweils zuständigen Behörden für die Zulassung verantwortlich sind. Die FSP-Produktliste enthält Einzelfuttermittel, die innerhalb der GMP+-Kette hergestellt und vertrieben werden dürfen. Sie haben zu berücksichtigten, dass die FSP-Produktliste keinen offiziellen gesetzlichen Status hat. Überprüfen Sie für den gesetzlichen Status immer die nationale Gesetzgebung in dem Land, in dem das Produkt hergestellt, verwendet oder vertrieben wird.
Die FSP-Produktliste kann Synonyme für die jeweiligen Einzelfuttermittel enthalten. Bei diesen Synonymen kann es sich um eine andere Produktbezeichnung des jeweiligen Einzelfuttermittels handeln. Sofern zutreffend enthält der Eintrag auch einen Verweis auf die Nummer, die dem Produkt im EU-Katalog der Einzelfuttermittel oder im „Feed Materials Register“ zuerkannt worden ist. Diese Informationen sind als „Hilfestellung“ für Unternehmen aufgenommen worden, um den Abgleich mit diesen EU-Liste zu vereinfachen.
Nach Überprüfung der gesamten FSP-Produktliste hat GMP+ International für die meisten Einzelfuttermittel zusätzliche Synonyme aufgenommen (Verweise auf den EU-Katalog der Einzelfuttermittel oder Nummern des „Feed Materials Register“). Die nachstehende Tabelle enthält die Produkte, die sich mit keiner der Listen verknüpfen ließen.
FSP No. | Produkt |
2.141 | Saflorkuchen |
2.202 | Soja Getränk |
4.052 | Tapioka fasern |
9.037 | Eipulver, entfett |
13.043 | Rosinen- und/oder Korinthenwasser |
3.003 | Bohnenpülpe |
1.142 | Weizenkeimöl, roh |
13.053 | Nebenerzeugnis der Verarbeitung der Alkohol-Wasser-Mischung |
2.143 | Saflorfettsäuren, undestilliert in raffiniertem Pflanzenöl |
1.039 | Haferöl, roh |
7.017 | Mariendistelöl |
2.033 | Hanfblatt- (und -blüten-)Saft, lyophilisiert |
GMP+ International würde gerne erfahren, ob die GMP+ Community Empfehlungen hinsichtlich der Nummern im EU-Katalog der Einzelfuttermittel oder im „Feed Materials Register“ zu den oben genannten Produkten hätte.
Hinweis: Der EU-Katalog der Einzelfuttermittel und das „Feed Materials Register“ werden regelmäßig aktualisiert. Das heißt, dass Produkte (aus diversen Gründen) aus dem EU-Katalog der Einzelfuttermittel oder dem „Feed Materials Register“ gestrichen werden können und also in der EU nicht mehr länger als Einzelfuttermittel betrachtet werden. In der FSP-Produktliste können also Produkte ohne Angabe einer Nummer aus dem EU-Katalog der Einzelfuttermittel oder dem „Feed Materials Register“ gelistet sein.
Das soll nicht heißen, dass diese in der FSP-Produktliste enthaltenen Produkte nicht mehr innerhalb der GMP+ Community hergestellt, verwendet oder vertrieben werden dürfen. Die Unternehmen müssen jedoch den Einzelfuttermittelstatus des Produkts mit der nationalen Gesetzgebung in dem Land abgleichen, in dem das Einzelfuttermittel in welcher Form auch immer hergestellt, verwendet oder vertrieben wird.
Senden Sie Ihre Vorschläge in Bezug auf die Nummern im EU-Katalog der Einzelfuttermittel oder dem „Feed Materials Register“ zu den obigen Produkten spätestens bis zum 1. Juni 2022 an riskassessment@gmpplus.org.
Hinweis: Alle Änderungen in die Feed Support Product-Liste wirken sich direkt auf die GMP+ Monitoring database aus